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PR%u01e5VENTIONS8REISEFalls Ihr Kurantrag nicht genehmigt wird, Sie aber dennoch aktiv etwas f%u00fcr Ihre Gesundheit tun m%u00f6chten, gibt es die M%u00f6glichkeit der pr%u00e4ventiven Reise. Pr%u00e4ventionsreisen, bei den Krankenkassen auch bekannt als %u201eKompaktangebote zur Gesundheitsvorsorge au%u00dferhalb des Wohnorts%u201c, werden mit einem Betrag von bis zu w 150,- j%u00e4hrlich bezuschusst. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, da diese ihre eigenen Kriterien f%u00fcr Pr%u00e4ventionsreisen festlegt.HINWEISEAllgemein:Diese Katalogseite enth%u00e4lt allgemeine Informationen zu m%u00f6glichen Krankenkassen-Zusch%u00fcssen. Da jede Krankenkasse eigene Kriterien hat, %u00fcbernehmen wir keine Gew%u00e4hr f%u00fcr Kosten%u00fcbernahme durch Ihre Krankenkasse.Aufstellung der erhaltenen Behandlungen:Eine detaillierte Aufstellung der erhaltenen Behandlungen ist f%u00fcr die Vorlage bei der Krankenkasse unerl%u00e4sslich. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld %u00fcber die von Ihrer Krankenkasse verlangten Einzelheiten dieser Aufstellung. Bitte setzen Sie den Arzt oder das medizinische Personal vor Ort gleich zu Beginn Ihres Urlaubs davon in Kenntnis, dass Sie vor der Abreise eine detaillierte Aufstellung aller erhaltenen medizinischen Behandlungen mit Kosten ben%u00f6tigen. Bitte beachten Sie, dass einige Hotels f%u00fcr diesen aufwendigen Service eine Geb%u00fchr erheben.Auswahl der Anwendungen:Bringen Sie bitte zum %u00e4rztlichen Eingangsgespr%u00e4ch am Urlaubsort Ihre %u00e4rztlichen Befunde und EKG-Auswertungen von zu Hause mit. Dies ist f%u00fcr die Auswahl Ihrer Anwendungen f%u00fcr den Kurarzt sehr hilfreich.Kosten%u00fcbernahme:Die Kurreise muss vom Reisenden zun%u00e4chst selbst bezahlt werden. Dabei ist es unerl%u00e4sslich, dass die Krankenkasse vor der Buchung die Zusage der Kosten%u00fcbernahme erteilt hat. Nach Ende der Kurreise werden keine Antr%u00e4ge mehr genehmigt.KUR8REISEEine Kur, auch ambulante Vorsorgema%u00dfnahme genannt, kann alle vier Jahre beantragt werden. Zur Gew%u00e4hrung ebendieser sind mehrere Schritte notwendig: %u278aZun%u00e4chst ist ein Besuch bei Ihrem Hausarztn%u00f6tig, der Ihnen die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgema%u00dfnahme bescheinigt. %u278bBei Ihrer Krankenkasse k%u00f6nnen Sie nun mit dem %u00e4rztlichen Attest und weiteren Formularen den Kurantrag einreichen. %u278cNach der Bewilligung der Vorsorgema%u00dfnahme w%u00e4hlen Sie Ihr Reiseziel, Ihren Reisetermin sowie die Unterkunft und bezahlen die Kur-Reise. Sollte der Antrag abgelehnt werden, k%u00f6nnen Sie in Widerspruch gehen.%u278dNun kann Ihr erholsamer Kuraufenthalt beginnen. Lassen Sie sich am Ende Ihres Urlaubs anhand der Kurkarte eine Best%u00e4tigung der Behandlung und Kosten (in deutscher Sprache und Preise der Anwendungen in Euro ausgewiesen) f%u00fcr Ihre Krankenkasse geben, welche Sie im Anschluss zur R%u00fcckerstattung einreichen.%u278eR%u00fcckerstattung durch Ihre Krankenkasse.Eine Kur-Reise ist eine Investition in die Gegenwart und Zukunft Ihrer Gesundheit. Daher ist ein Gesundheitsurlaub auch ohne gesundheitliche Beschwerden eine Wohltat f%u00fcr K%u00f6rper, Geist und Seele. Auch die deutschen Krankenkassen haben dies erkannt und unterst%u00fctzen Ihr Gesundheits-Vorhaben in vielf%u00e4ltiger Weise. In erster Linie richten sich Kur-Reisen an Menschen mit gesundheitlichen Beschwerden. Deshalb entscheiden Ihr Hausarzt und Ihre Krankenkasse %u00fcber die Notwendigkeit und Genehmigung einer Kur. Selbstverst%u00e4ndlich k%u00f6nnen Sie Ihren Kur- und Erholungsurlaub in unseren ausgew%u00e4hlten Urlaubszielen und -hotels auch ohne Zuschuss bzw. Genehmigung Ihrer Krankenkasse buchen. KRANKENKASSEN8%u00f0USCH%u01e9SSE KUR & ERHOLUNG 9