AGB'S

1. Anmeldung und Reisebestätigung

Die Anmeldung kann telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrer Buchungsstelle die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für uns dann verbindlich, wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen von der kostenlosen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch machen. Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Zahlung

Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, höchstens jedoch € 250,- zu leisten. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Überweisung des Reisepreises erbitten wir auf eines der Konten des in der Bestätigung genannten Reiseveranstalters.
Bei Reisen mit Eintrittskarten sowie kombinierten Bus-Flug- bzw. Bus-Schiffsreisen gelten frühere Zahlungsfristen.
Einen Sicherungsschein im Sinne des § 651 k BGB erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt.

3. Unsere Leistungen

Unsere Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/ Katalog) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.

4. Leistungsänderungen

Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den in diesem Katalog aufgeführten Darstellungen sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Fahrt nicht beeinträchtigen. Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtablauf der Reise erheblich beeinträchtigen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.

5. Preisänderungen

Wir können 4 Monate nach Vertragsabschluß Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungs- kosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreise-gebühren, erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderun- gen eingetreten sind. Bei Überschreitung der genannten 5 % sind Sie berechtigt, ohne weitere Kosten vom Vertrag zurückzutreten.

6. Reiserücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Reiserücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Abmeldung. In Einzelfällen behalten wir uns Sonderregelungen vor. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!


Stornokosten bei Busreisen:

bis 28 Tage vor Antritt 5 %
27 - 21 Tage vor Antritt 25 %
20 - 14 Tage vor Antritt 35 %
13 - 7 Tage vor Anreise 50 %
6 Tage vor Reisebeginn bis Abreisetag 80 %

Konzert- oder Eintrittskarten können grundsätzlich nicht mehr zurückgenommen werden und sind voll zu zahlen!


Die Stornokosten für Tagesfahrten betragen pro Person min. €5,-.


Storno-Bedingungen für Flusskreuzfahrten:


Es gelten entgegen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Sonderbedingungen: Anzahlung 20 % des Reisepreises, Restzahlung bis 30 Tage vor Reiseantritt.

Bei Stornierung der Reisebuchung gelten folgende Stornobedingungen:
Bis 120 Tage vor Antritt 5 %
ab 119 Tage bis 60 Tage vor Antritt 20 %
ab 59 Tage bis 30 Tage vor Antritt 40 %
ab 29 Tage bis 15 Tage vor Antritt 60 %
ab 14 Tage bis 1 Tag vor Antritt 80 %
am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 %
Die Stornogebühr beträgt jedoch mindestens € 50,- pro Person.

Bei Rücktritt später als 1 Tag vor Anreise können Stornokosten entsprechend der Bedingungen und Berechnung der Leistungsgeber unter Berücksichtigung der Erstattung separater Aufwendungen berechnet werden.

Stornokosten bei kombinierten Bus-, Flug und Schiffsreisen, Kurreisen:

Bei diesen Reisen gelten gesonderte Stornobedingungen, die Ihnen bei Buchung mitgeteilt werden. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nicht oder nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluß Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt von € 15,- verlangen, soweit er nicht eine höhere Entschädigung nachweist.

8. Ersatzreisende

a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.

9. Mindestteilnehmer

a) Unsere Reisen sind ausgelegt auf eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen, soweit in der Katalogausschreibung nichts anderes angegeben ist. Wir sind berechtigt, bis 14 Tage vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis 3 Tage vor Reiseantritt) eine Reise abzusagen, wenn diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
b) Der Reisende kann die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.

10. Kündigung infolge höherer Gewalt

a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Kündigung.
b) Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, fall der Vertrag die Beförderung mit umfaßt.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfaßt sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

11. Gewährleistung und Abhilfe

a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende beim Reiseleiter oder Veranstalter Abhilfe verlangen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b) Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er Reisemängel beim Reiseleiter oder Reiseveranstalter direkt anzeigt und die Mängel nicht sofort behoben werden können. Unterläßt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
c) Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.

12. Kündigung durch den Veranstalter

Wir sind berechtigt, ohne Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Reisender den Ablauf der Reise unverhältnismäßig stört oder sich vertragswidrig verhält. In derartigen Fällen bekommt der Reisende den Reisepreis unter Abzug der bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung entstandenen Kosten erstattet.

13. Kinderermäßigung/Sitzplätze

Bei allen Fahrten gewähren wir Kinderermäßigung auf Anfrage. Die Sitzordnung in unseren Bussen richtet sich nach Reihenfolge der Anmeldungen. Auf Wunsch reservieren wir Ihnen gerne bestimmte Sitzplätze. Dafür ist jedoch eine frühzeitige Anmeldung erforderlich.

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

a) Der Reiseveranstalter weist auf Paß- und Visabestimmungen hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.
b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen die Einhaltung der oben genannten Vorschriften selbst zu erfüllen.
c) Nachteile und Kosten, die durch die Nichteinhaltung der Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Über die einzelnen Bestimmungen geben wir gerne Auskunft.

15. Haftungsbeschränkungen

a) Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
ab) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach Reiseende.

17. Gerichtsstand

a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute richtet, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

18. Sonstiges

Im übrigen gelten die Bestimmungen des DRV. Unsere Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung im November 2010. Änderungen bleiben vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.

Veranstalter und Sitz:
TEAMTOUR GmbH Wittler · Neumann · Suerland
Sender Straße 9
33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Verwaltung:
TEAMTOUR GmbH Wittler · Neumann · Suerland
Carl-Severing-Straße 116
33649 Bielefeld

Gesellschafter der TEAMTOUR Buskooperation:

WITTLER Bustouristik GmbH
Sender Str. 9
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 0 52 07 / 91 61 - 0  Notdienst: 0 52 07 / 91 61 - 52

NEUMANN REISEN
Horst Neumann GmbH
Carl-Severing-Straße 112 · 33649 Bielefeld
Telefon 05 21 / 9 46 15 - 0 Notdienst: 05 21 / 9 46 15 - 18

SUERLAND Busreisen GmbH
Westernstraße 1 · 33178 Borchen-Etteln
Telefon 0 52 92 / 98 40 - 0 Notdienst: 0 52 92 / 98 40 - 12

Franchise-Partner:
Mietrach Reisen GmbH
Werkstr. 8
33729 Bielefeld
Telefon 05 21 / 5 21 93 - 0 Notdienst: 05 21 / 01 73 / 85 19 281